Rechtstipp #1: Polizeikontrollen bei der Fusion 

Festival-Sommer bedeutet Hitze, wenig Schlaf und beengtes Zeltleben.

Festival-Sommer bedeutet jedoch auch unvergessliche Acts, gemeinsame Zeit mit FreundInnen, Solidarität, Freiheit und nachhallende Inspiration.

Wer schon einmal zur Fusion oder einem anderen großen Festival angereist ist, kennt jedoch auch die Kehrseite: Polizeikontrollen gehören vielerorts inzwischen fast schon zum festen Bestandteil der An- und Abreise („Blaue Zone“).

Damit aus einem unbeschwerten Festivalwochenende kein unnötiges juristisches Nachspiel wird, lohnt es sich, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

Die folgenden Hinweise ersetzen zwar keine individuelle Rechtsberatung, geben aber einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze im Umgang mit polizeilichen Kontrollen.

Grundregel: Niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren!

Es ist eine Selbstverständlichkeit: Wer ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen führt, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere VerkehrsteilnehmerInnen in Gefahr.

Darüber hinaus drohen empfindliche rechtliche Konsequenzen. Vom Bußgeld über strafrechtliche Ermittlungen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Als FahrzeugführerIn gilt diejenige Person, die ein Gerät zur Fortbewegung, also ein Fahrzeug (Fahrrad, Auto, E-Scooter etc.), bewusst lenkt oder steuert.

Wer Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit hat, sollte konsequent auf eine nüchterne Fahrerin oder einen nüchternen Fahrer zurückgreifen, einen Clean-Driver-Service buchen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Tipp Nr. 1: Schweigen ist ein Recht und häufig die klügste Entscheidung

Ein Grundsatz, den StrafverteidigerInnen seit jeher predigen, lautet: Gegenüber der Polizei besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Sache zu machen.

Du musst lediglich

  • deine Personalien angeben,
  • deinen Führerschein sowie
  • die Fahrzeugpapiere vorzeigen.

Darüber hinaus bist du nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten.

Insbesondere solltest du keinerlei Angaben zu einem möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum machen (weder zum aktuellen noch zu einem früheren Konsum).

Selbst vermeintlich harmlose Bemerkungen können später als belastende Indizien herangezogen werden. Aussagen über regelmäßigen oder wiederholten Konsum können beispielsweise die Begründung weiterer Ermittlungsmaßnahmen erleichtern.

Bereits das Gespräch mit der Polizei kann Teil der Beweiserhebung sein. PolizeibeamtInnen sind darauf geschult, Anhaltspunkte für weitere Maßnahmen zu erkennen.

Sachliche und höfliche Antworten wie „Dazu möchte ich keine Angaben machen.“ sind vollkommen ausreichend und rechtlich nicht nachteilig.

Tipp Nr. 2: Zwangsmaßnahmen nicht freiwillig legitimieren

Allein die Teilnahme an einem Festival begründet keinen Anfangsverdacht und rechtfertigt keine weitergehenden Eingriffe.

Im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen darf die Polizei FahrzeugführerInnen kontrollieren. Gegenüber Fußgängerinnen, Fußgängern sowie Mitfahrenden beschränken sich die Befugnisse zunächst grundsätzlich auf Identitätsfeststellungen.

Alle weiteren Maßnahmen (z.B. Durchsuchungen oder Blutentnahmen) muss die Polizei gesondert anordnen und begründen.

Das kann sie nur bei konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich des Vorliegens von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

Liegen diese nach Auffassung der Polizei vor, können insbesondere angeordnet werden:

  • gegenüber Fahrzeugführenden: eine Blutentnahme (vgl. § 81a Abs. 2 Nr. 2 StPO) sowie ggfs. eine Durchsuchung,
  • gegenüber Fußgängerinnen, Fußgängern oder Mitfahrenden ggf. eine Durchsuchung.

Werden entsprechende Maßnahmen angeordnet, gilt:

  • Widersprechen Sie der Maßnahme ausdrücklich, aber höflich.
  • Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
  • Unterschreiben Sie keine Erklärungen oder Einverständniserklärungen

Ein verbaler Widerspruch verhindert die Maßnahme zwar regelmäßig nicht, dokumentiert jedoch, dass diese nicht mit Ihrer Zustimmung erfolgt.

Tipp Nr. 3: Freiwillig heißt freiwillig

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass Betroffene glauben, sie müssten begründen, weshalb sie bestimmte Tests verweigern.

Das Gegenteil ist der Fall: Möchte die Polizei in Grundrechte eingreifen, benötigt sie hierfür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Liegt die Voraussetzung dieser Ermächtigungsgrundlagen nicht vor, bleibt die Mitwirkung an vielen Maßnahmen freiwillig.

Dazu gehören insbesondere

  • Atemalkoholtests,
  • Drogenschnelltests mittels Speichel-, Urin- oder Schweißprobe,
  • Koordinations- und Gleichgewichtstests sowie sonstige Verhaltensprüfungen.

Gerade wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine zwangsweise Anordnung nicht vorliegen, versuchen PolizeibeamtInnen häufig, eine freiwillige Zustimmung zu erhalten.

Solche Aussagen ändern nichts daran, dass freiwillige Maßnahmen eben freiwillig bleiben. Besteht bereits ein hinreichender Verdacht, bedarf es Ihrer Zustimmung regelmäßig ohnehin nicht mehr.

Deshalb gilt: Bleiben Sie freundlich, respektvoll und gelassen. Verzichten Sie jedoch auf freiwillige Tests, wenn Sie diese nicht durchführen möchten.


Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er kann und soll eine individuelle rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen. Jeder Sachverhalt weist Besonderheiten auf, die eine abweichende rechtliche Bewertung erforderlich machen können. Für die Beurteilung Ihres persönlichen Anliegens und die Entwicklung einer auf Ihren Fall abgestimmten Lösung empfiehlt sich die Einholung einer qualifizierten rechtlichen Beratung.