Das Haus des Deutschen Rechts – ein Think-Tank für das nationalsozialistische Unrecht #8

Städte und ihre Architektur bilden oft nur den steinernen Rahmen des Alltäglichen.

Man geht an Gebäuden vorüber, nimmt sie kaum wahr, und doch beschleicht einen manchmal das Gefühl, die Stadt habe sich verändert, während man nur für einen Moment weggesehen hat. Einige Gebäude aber entziehen sich dieser Flüchtigkeit. Sie tragen Geschichte in ihrer Fassade.

An ihnen lassen sich die großen Siege und die noch größeren Niederlagen der Zivilgesellschaft ablesen.

Man muss dafür nicht nach Paris, Rom oder Berlin blicken. Gerade als Studentin oder Student der LMU lohnt sich ein Blick in die nächste Umgebung. Unweit des Siegestors, dort wo der Verkehr der Ludwigstraße vorbeirauscht, fällt ein klassizistisch geprägter Monumentalbau ins Auge.

Das Gebäude an der Ludwigstraße 28, in dem heute vorwiegend über Makro- und Mikroökonomie gesprochen wird, trägt eine unrühmliche Geschichte in sich.

Am 13. Mai 1939 als „Haus des Deutschen Rechts“ eröffnet, sollte hier die „nationalsozialistische Neugestaltung des deutschen Rechtslebens“ vollzogen werden. Diese Neugestaltung sollte von einer Institution exekutiert werden, die sich selbst den objektiv anmutenden Namen „Akademie für Deutsches Recht“ gab. Objektiv war an ihr selbstverständlich nichts.

Kaum eine andere Institution des nationalsozialistischen Unrechtsstaates zeigt so deutlich den Versuch, wissenschaftliche Autorität und politische Macht zu synthetisieren. Diese Synthese war jedoch weder Recht noch Wissenschaft.

Die Akademie betrieb keine unabhängige Rechtswissenschaft. Sie war ein nationalsozialistischer Think-Tank, dessen eigentliche Aufgabe darin bestand, eine Weltanschauung in Paragraphen zu übersetzen, Unrecht zu kodifizieren und ihm auf diesem Umweg den Anschein der Legitimität zu verschaffen.

Die Geschichte dieser Akademie ist untrennbar mit dem Namen Hans Frank verbunden.

Gegründet wurde die Akademie am 26. Juni 1934, maßgeblich vorangetrieben von Frank, der zu jener Zeit bayerischer Justizminister und „Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung“ war.

In ihre Gründung webten sich Persönlichkeiten aus Industrie, Bankwesen und Rechtswissenschaft ein, deren Beteiligung zeigt, wie eng die Fäden von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik im NS-Staat verknüpft waren.

In diesem Webstuhl offenbart sich noch mehr. Nationalsozialistische Institutionen entstanden nicht im luftleeren Raum. Sie wuchsen aus bestehenden akademischen und wirtschaftlichen Netzwerken heraus, in denen sich persönliche Beziehungen, wirtschaftliche Interessen und politische Loyalitäten längst überlagerten.

Die Akademie verstand sich als Teil eines größeren Projekts, in dem Staat, Wirtschaft und Recht nicht nebeneinander (sich kontrollierend) bestehen, sondern gemeinsam einer völkischen und rassistischen Diktatur dienen sollten.

Schon in der Gründungssitzung ließ Frank keinen Zweifel an der Stoßrichtung der Akademie. Es bestehe, so formulierte er es, ein „dringendes staatspolitisches Bedürfnis für eine Organisation, welche die Erneuerung des Deutschen Rechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung nach den Grundsätzen strenger wissenschaftlicher Methode vorzubereiten berufen ist.“

Dieser Satz enthält, kaum verhüllt, das gesamte Programm samt seiner Methodik. Die Akademie sollte nach Außen hin den Anschein einer objektiven Rechtswissenschaft wahren, nach innen eine Umkehrung der Verhältnisse, bei der nicht die wissenschaftliche Methode den Weg wies, sondern die Ideologie sich durch sie legitimieren sollte. Die Wissenschaft wurde zum Kostüm, die Ideologie zum Körper darunter.

Ziel der Akademie war es, sämtliche rechts- und staatswissenschaftlichen Lehrkräfte zusammenzuführen, Lehrpläne und Lehrmittel im Sinne der NS-Ideologie umzugestalten und Einfluss auf Berufungen an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten zu nehmen. Hinzu kam die aktive Mitarbeit an Gesetzentwürfen, an der Reform der juristischen Ausbildung sowie an der Pflege von Beziehungen zu gleichgesinnten Organisationen im Ausland. Die Akademie war damit ein zentrales Werkzeug der Gleichschaltung des Rechtswesens, mit dem die letzten Reste des Rechtsstaates systematisch vernichtet wurden. Auch die Rechtswissenschaft sollte in Form von der Besetzung juristischer Fakultäten, der Neugestaltung von Lehrbüchern etc. der neuen politischen Macht untergeordnet werden.

Die Architektur als Ausdruck des totalitären Anspruchs

1934 wurde die Akademie zur öffentlichen Körperschaft des Reiches erhoben. Ihre Geschäftsstelle wanderte nach Berlin, doch München blieb dennoch ein Zentrum ihres Wirkkreises. In der Großen Aula der LMU hielt sie ihre Jahrestagungen ab, ehe sie 1939 gemeinsam mit der räumlich beengten Juristischen Fakultät das eigens errichtete „Haus des Deutschen Rechts“ in der Ludwigstraße 28 beziehen konnte.

Der Neubau in der Ludwigstraße war nicht nur eine Antwort auf akuten Raummangel. Er war die Übersetzung eines totalitären Anspruchs in Stein. Der klassizistisch geprägte Monumentalbau trägt bis heute die Handschrift nationalsozialistischer Architektur, eine Symmetrie, die keinen Zweifel duldet, ein Gewicht, das niederdrückt. In der monumentalen Wucht zeigt sich nach Außen, was im Inneren gedacht wurde.

Das Gutachten, das zum Beweisstück wurde

Nach Franks Präsidentschaft, die 1942 endete, übernahm der fanatische Nationalsozialist Otto Thierack die Leitung („Rechtsgestaltung ist keine Wissenschaft und kein Selbstzweck, sondern eine politische Führungs- und Ordnungsaufgabe. Daher muss die rechtsgestaltende Arbeit der Akademie für Deutsches Recht ständig auf die Zielsetzung der politischen Führung ausgerichtet sein“).

Dass ihre Geschichte unstet verlief, schmälert nicht ihre unrühmliche Bedeutung. Gerade die Verbindung aus wissenschaftlicher Sprache und radikaler Ideologie machte sie zu einem Lehrstück dafür, wie sich ein modernes Rechtssystem für die Zwecke einer Diktatur instrumentalisieren lässt und aus welcher Stoßrichtung sich Angriffe auf das Rechtssystem orchestrieren lassen.

Zu den (für seine Urheber) folgenreichsten „rechtswissenschaftlichen“ Erzeugnissen der Akademie zählt ein Gutachten, das ihr „Nationalitätenrechtlicher Ausschuss“ 1940 erarbeitete. Unter dem Titel „Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten“ wurde eine rechtliche Legitimation für die Kolonialisierung und Versklavung des besetzten Polens und seiner BewohnerInnen versucht.

In dem Gutachten zeigt sich die eigentliche Funktion der Akademie besonders deutlich. Sie sollte nicht unabhängiger Rechtswissenschaft nachgehen, sondern totalitäre und rassistische Ideologie legitimieren. Begriffe wie „Volkspolitik“ und „Rechtsgestaltung“ verschleierten in nüchterner Verwaltungssprache Maßnahmen, die auf Entrechtung, Ausbeutung und Gewaltherrschaft zielten.

Das Gutachten fand seinen Weg als Beweisstück 661-PS in die Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesse. Das Dokument, das einst nationalsozialistische Politik legitimieren sollte, wurde so selbst zum Beleg für deren Verbrechen. Die juristische Sprache, die der Gewaltherrschaft Legitimität verleihen sollte, kehrte sich vor Gericht gegen ihre eigenen Urheber.

Hans Frank wurde im Zuge der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses zum Tode durch den Strang verurteilt und in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 hingerichtet. Mit ihm endete nicht nur die Laufbahn eines führenden nationalsozialistischen Juristen, sondern auch der Versuch, das Recht vollumfänglich dem Totalitarismus zu unterwerfen und vermeintliche Legitimationsgrundlagen für Unrecht zu schaffen.

Das Gebäude in der Ludwigstraße 28 wurde durch Luftangriffe schwer beschädigt und nach dem Krieg originalgetreu wiederaufgebaut. Heute dient es der Volkswirtschaftslehre. Seine Vergangenheit ist im Alltag leicht zu übersehen, doch gerade deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen und die Geschichte des Ortes bewusst wahrzunehmen.


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