Erst Förderpreis, dann förderschädlich: Die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie („BIR“) #9

Die vor Kurzem veröffentlichte neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie („BIR“) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hat es in sich.

Einige ihrer Passagen lesen sich wie eine unmittelbare Konfrontation zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement und nicht evidenzbasierter, eher vibe-gecodeter Symbolpolitik. 

Unter Ziffer 5.2 werden Tätigkeiten als „förderschädliches Verhalten“ aufgeführt, die die Maßnahme der Bezahlkarte unterlaufen, stören oder gar verhindern wollen.

Die Bezahlkarte gibt es in Bayern seit Ende Juni 2024. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Debitkarte, auf die geflüchteten Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geladen werden. Von diesem Guthaben können monatlich lediglich pauschal 50 Euro in bar abgehoben werden.

Begründet wurde die Einführung der Bezahlkarte damit, dass ein solches System geflüchtete Menschen daran hindern solle, Sozialleistungen ins Ausland zu überweisen.

Der Haken daran: Für diese pauschale Unterstellung gibt es nicht einen einzigen empirischen Beleg. Angesichts der ohnehin bescheidenen Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz darf man sich darüber hinaus fragen, wie ein derartiger Abfluss von Sozialleistungen überhaupt funktionieren soll, wenn mit demselben Geld zugleich das eigene Überleben gesichert werden muss.

Kurz: Die Bezahlkarte ist teuer in der Verwaltung, aufwändig in der Umsetzung, überaus teilhabefeindlich und basiert eher auf einem Vibe als auf Fakten.

Aus diesem Grund haben sich seit Einführung der Bezahlkarte zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen daran gemacht, einen Kartentausch zu organisieren. 

Die Idee ist von einer entwaffnenden Schlichtheit: Geflüchtete Menschen kaufen mit der Bezahlkarte z.B. Gutscheine für Supermärkte. Diese Gutscheine geben sie bei den Tauschstationen ab und erhalten dafür den Gutscheinwert als Bargeld.

Das ist weder besonders kompliziert noch besonders subversiv. Es ist eine praktische menschenfreundliche Antwort auf eine praktische, menschenfeindliche Einschränkung.

Versuche, den Kartentausch zu kriminalisieren, sind krachend gescheitert.

Eine Münchner Organisation, die einen solchen solidarischen Kartentausch organisiert, ist Offen!

Die Landeshauptstadt München, Lichterkette e.V. und der Migrationsbeirat München zeichneten den solidarischen Kartentausch von Offen! mit dem Förderpreis „Lichtblicke“ aus.

In der Jurybegründung heißt es: „Der Kartentausch ist ein starkes Zeichen gegen eine Politik der Ausgrenzung und für die Wahrung der Grundrechte von Geflüchteten.“ Zudem schaffe er persönlichen Austausch zwischen Ehrenamtlichen und Geflüchteten.

Diese Zeilen stammen aus dem Juli 2026.

Ab Januar 2027 ist nach der BIR exakt dieselbe Tätigkeit nicht mehr grundrechtswahrend und integrationsfördernd, sondern „förderschädlich“.

Im Juli also ein Förderpreis für eine Initiative, die sich für die Grundrechte Geflüchteter einsetzt. Im Januar kann dieselbe Tätigkeit den Verlust einer Förderung bedeuten.

Weder hat sich die Vorgehensweise der Initiativen geändert, noch ist die Bezahlkarte eine andere geworden. 

Eine erstaunliche Diskrepanz zwischen Stadt und Land. 

Auf Landesebene wiederum scheint man sich nicht ganz sicher zu sein, was man eigentlich möchte. Nach den selbst proklamierten Zielen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern soll die Flüchtlings- und Integrationsberatung unter anderem die „Partizipation und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens“ fördern.

Partizipation und Chancengleichheit.

Und da der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) 2018 zum sog. Kreuzerlass verlautbaren hat lassen: „Wir sehen keinen Anlass zu einer Überprüfung [des Kreuzerlasses] – und freuen uns über jedes [christliche] Kreuz, das hängt. Je mehr Kreuze, desto besser“, lohnt sich ein kleiner Blick in das Dritte Buch Mose:

„Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.“