Die Initiative „Abschiebeterminal München verhindern“ sucht dringend (!) AnwältInnen mit großem Herz und noch größerer Expertise/Erfahrung in Sachen Planfeststellungsverfahren (insbesondere im Hinblick auf Art. 73 Abs. 4 S. 1 BayVwVfG).
Worum geht es?
Am Münchner Flughafen erfolgen Abschiebungen gegenwärtig über Terminal 1.
Der Flughafen München wird von der Flughafen München GmbH („FMG“) gemeinsam mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften betrieben. Die GesellschafterInnen der Flughafen München GmbH sind der Freistaat Bayern (51 %), die Bundesrepublik Deutschland (26 %) sowie die Landeshauptstadt München (23 %).
Die FMG plant gegenwärtig den Bau eines eigenständigen „Abschiebeterminals“.
Dieses „Abschiebeterminal“ soll laut Bauantrag eine Kapazität von bis zu 100 Abschiebungen täglich ermöglichen. Allein die schiere Kapazität lässt die Vermutung aufkommen, dass der Flughafen München als großer Abschiebe-Hub fungieren könnte.
Demgegenüber beschloss der Münchner Stadtrat am 18.12.2019 den Beitritt Münchens zum Netzwerk Solidarity Cities. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss europäischer Städte, die sich der Solidarität bei Aufnahme und Integration Geflüchteter verpflichtet fühlen. Zudem schloss man sich der Seebrücke-Initiative Sicherer Häfen an.
Zugleich sitzt der (noch?😉) regierende Oberbürgermeister Dieter Reiter im Aufsichtsrat der FMG und hält die Vorhaltung eines sog. Rückführungsterminals „grundsätzlich nicht für falsch“ (SZ, „Münchner Flughafen will Terminal für Abschiebungen bauen“, 23.7.2025). Der ehemalige OB von Ingolstadt und nun Münchner Referent für Arbeit und Wirtschaft Christian Scharpf betont das wirtschaftliche Interesse der FMG an Mieteinnahmen durch die Bundespolizei: „Das geplante Rückführungsterminal ermöglicht es, das gewählte Grundstück der FMG sinnvoll und wirtschaftlich zu verwerten“ (Rathaus Umschau 6/2026, 12.01.2026).
Eine bemerkenswerte Konstellation: Eine Stadtpolitik, die sich gern als „Sicherer Hafen“ präsentiert und gleichzeitig den Bau eines „Abschiebeterminals“ vorantreibt. Eine Debatte, in der die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Abschiebungen als Argument eingeführt wird.
Gerade in einer solchen Konstellation ist die Zivilgesellschaft gefragt. Demokratische Beteiligung endet nicht nach Abgabe der Wahlstimme. Sie zeigt sich vielleicht sogar viel mehr darin, politische Vorhaben zu hinterfragen, etwaigen Widerspruch deutlich zu formulieren und gegebenenfalls rechtliche Möglichkeiten wahrzunehmen. Kurz: Darin, Haltung zu zeigen.
Sofern sich jemand angesprochen fühlt oder einen Hinweis hat, könnt ihr euch gerne direkt bei mir melden. Ich stelle gerne den Kontakt her.